Bund und Land Tirol haben den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Müllgebühren gewährt.
Achtung: Dieser Zuschuss wird allen Müllgebührenpflichtigen in der am 10. April 2024 ausgesandten Gemeindevorschreibung als „Gebührenbremse“ ausgewiesen und gutgeschrieben.